Bitte nur Beiträge ins Forum, die den Amateurfunk und/oder den OV Gütersloh betreffen. Verantwortlich für dieses Forum ist der OV-N47! Die Anmeldung ist deaktiviert, bei Interesse bitte eine kurze Mail an OV_N47_Vorstand [ät] lists.darc.de .
hab ich hier was nicht verstanden ?
Drehen die Baunataler am Rad ?
Eine Beitragsklasse mit Sonderrechten ?
Mit blöden Vereinsorden ?
Und das nicht mal gemeinnützig !
Auf Einzelheiten bei dem ständig mauernden Club
bin ich gespannt.
73, Hans
Premium-Mitgliedschaft und Servicekatalog in Weiterentwicklung
Ab dem Jahr 2013 sollen DARC-Mitglieder mit der neuen Beitragsklasse 10, genannt "Premium-Mitgliedschaft" die Möglichkeit erhalten, den Bundesverband in den Bereichen der Bandwacht-, EMV-, Verteidigung von Frequenzen und politischen Lobbyarbeit zu unterstützen. Die Arbeiten an der Gestaltung dieser Beitragsklasse gehen derzeit voran. Mitglieder, welche sich für die Beitragsklasse 10 entscheiden, erhalten einen Bericht aus den Bereichen, für den ihr Beitrag verwendet wurde. Zusätzlich ist ein Pin bzw. Anstecker für jedes Jahr der Mitgliedschaft vorgesehen. Der Differenzbetrag aus der Beitragsklasse 01 (Mitglieder über 18 Jahre) zur Beitragsklasse 10 kann nicht als Spende gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden. Es handelt sich hierbei um einen Mitgliedsbeitrag, welcher generell nicht als Spende anerkannt wird. Über die Einzelheiten wird in der Novemberausgabe der CQ DL berichtet.
Seit wann ist der Beitrag des DARC absatzfähig ? Als ich vor 2 Jahren bei der GS danach fragte, bekam ich die Antwort, hies es dieses sei nicht möglich ! Man ist zwar gemeinnützig, der Mitgliedsbeitrag aber nicht absatzfähig.
Ansonsten ist eine sog. "fördernde Mitgliedschaft" mit besonderen Goodies durchaus Gang und Gäbe. Mir sind einige Vereine bekannt, wo man z.B. bei Veranstalltungen verschiedene "Packete" wie normal, Sponsor, oder Super-Sponsor buchen kann. Die damit verbundenen direkten extra-Leistungen bei Sponsor oder Super-Sponsor sind an sich nicht unbedingt "ihr Geld wert", aber unterstützt die Vereine zusätzlich. Und werden auch reichlich genutzt, wie mir zumindest von einem bekannt ist. Den Leuten ist diese Tatsache bewusst. Einen gewissen Anreiz muss man dort aber schon bieten. Warum sollte ich meinen Verein sponsern, wenn nicht für ein paar "Leckerbissen", die mir gefallen. Das sowas dann nicht Absatzfähig ist, versteht sich in meinen Augen von selbst.
Für was würdest du denn mehr Geld beim DARC ausgeben, wenn nicht für einen blöden Vereinsorden ?!
Manche Leute sind in der RRDXA wegen den schönen Kacheln
diese Beitragsstaffelung ist schon seit ein paar Jahren im Gespräch (Mitch hatte es angestoßen als er im Vorstand war), weil der ARRL das auch hat und damit große Erfolge verzeichnen konnte. Also von "mauern" kann hier aktuell ncith die Rede sein. Ich glaube es stand sogar schon mehrfach was in der CQ-DL dazu und selbst auf unserem OV Abend gab es diese Info schon.
Um es richtig zu stellen: Das hat nichts mit den "Baunatalern" zu tun, wenn Du damit die Geschäfsstellenmitarbeiter meinst. Die Idee stammt aus einem alten Vorstand und wird aktuell von der Projektgruppe Mitgliederpflege und Gewinnung weiterverfolgt. Gab dazu glaube ich auch schon Fragen im Fragebogen auf der HAM Radio dazu. Wenn ich mich nicht ganz irre, dann findest Du auch genauere Details zu dieser Geschichte in den unterschiedlichsten Protokollen der MVs in der letzten Zeit, denn da wurde immer wieder über den Stand berichtet.
Es gibt eben viele Mitglieder, denen der aktuelle Beitrag zu gering ist. Auf der anderen Seite steht der DARC, der gerne noch mehr Aufgaben übernehmen würde, dafür aber kein Geld hat. Was liegt da also näher als denen, die mehr bezahlen wollen, dass Geld abzunehmen und damit weitere Services anzubieten die dem Hobby dienlich sind? Die Bandwacht soll z.B. mehr unterstützt werden usw usw. Da spricht ja nichts gegen, dass der DARC diese Arbeit unterstützt um die Bänder weiter frei zu halten. Alleine wegen dem Anstecker den es da gibt, werden das einige Leute machen wollen Um andere Anreize zu setzen wurde auch überlegt mehr "Sonderrechte" für diese Beitragsklasse zu schaffen. Wie weit man da ist hinsichtlich Onlinezugang zur ARRL Clubzeitung usw. weiß ich nicht.
In Sachen Gemeinnützigkeit kann ich nichts zu sagen. Da kannst Du mir ja vielleicht weiterhelfen. Ich dachte immer, dass der DARC Beitrag ein ganz normaler Mitgliedsbeitrag (wie für einen Sportverein) und den kann ich nicht absetzen. Das hat mich an der Meldung dann doch etwas stutzig gemacht, warum ich das nun kann und warum dann die Aufstockung davon ausgeschlossen ist.
in ca. 30 von 40 Vereinsjahren war auch der gewöhnliche Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe voll abzugsfähig.
Ebenso wie Spenden können auch Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsumlagen steuerlich absetzbar sein. Dies gilt allerdings nur bei Organisationen, die gemeinnützige Zwecke "ohne Eigennutz" (Abschnitt A der Anlage 1 zur Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, EStDV). Nicht anerkannt werden Mitgliedsbeiträge bei Organisationen bzw. Vereinen, die gemeinnützige Zwecke "mit Eigennutz" fördern. Aus der einheitlichen und abschließenden Auflistung in § 52 Abs. 2 AO ergibt sich, welche Mitgliedsbeiträge auch weiterhin nicht als Spende abzugsfähig sind. Das sind Vereine zur Förderung von Sport, Freizeit, Heimatpflege und -kunde, Brauchtum sowie Tier- und Pflanzenzucht.
Die Finanzverwaltung kommentiert die Änderungen gegenüber dem Stand vor dem 1.1.2007 wie folgt:
„Mit dieser grundsätzlich als abschließend zu betrachtenden Aufzählung ist keine Einengung der bisher als besonders förderungswürdig anerkannten Zwecke nach Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV in der bis einschließlich 2006 geltenden Fassung verbunden. Auch sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass durch § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO der bisherige Katalog der gemeinnützigen Zwecke nicht erweitert worden ist: Die Aufnahme der Nummer 25 dient lediglich der Hervorhebung der Bedeutung, die ehrenamtlicher Einsatz für unsere Gesellschaft hat. Die Vorschrift begründet keinen eigenen gemeinnützigen Zweck. Auch Zwecke, die zwar nicht direkt im Katalog des § 52 Abs. 2 AO genannt sind, die aber hinsichtlich der Merkmale, die ihre steuerrechtliche Förderung rechtfertigen, können gemeinnützig sein, wenn sie mit den in § 52 Abs. 2 AO aufgeführten Zwecken identisch sind.
Beispiele für identische – und damit gemeinnützige – Zwecke anhand der in § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO genannten Freizeitzwecke:
Bau und Betrieb von Schiffs-, Auto-, Eisenbahn- und Drachenflugmodellen CB-Funken
Beispiele für nicht identische – und damit nicht gemeinnützige – Zwecke:
Amateurfilmen und –fotografieren,
Brett- und Kartenspiele (z. B. Skat, Bridge),
Sammeln von Gegenständen (z. B.: Briefmarken, Münzen, Autogrammkarten)
Tätigkeit von Reise- und Touristik-, Sauna-, Geselligkeits-, Kosmetik- und Oldtimervereinen.
Sollte sich der von Ihrem Verein zu fördernde Zweck nicht in dem Katalog des § 52 Abs. 2 AO wieder finden und auch nicht identisch mit den genannten Zwecken sein, so besteht – vorausgesetzt alle übrigen gesetzlichen Anforderungen werden erfüllt, d. h. die Allgemeinheit wird auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet entsprechend selbstlos gefördert - die Möglichkeit, bei dem zuständigen Finanzamt um eine Prüfung zu bitten, ob dieser Zweck ggf. als gemeinnützig erklärt werden kann (§ 52 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AO). Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit solcher Zwecke ist bundeseinheitlich abzustimmen.“
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Um die Art und Höhe des Mitgliedsbeitrages geht es mir weniger, obwohl wegen einer bestehenden Finanznot auch gravierende Fehler der Vorstände
und des Amateurrates kompensiert werden müssen.
Ich bin grundsätzlich gegen eine Zweiklassenmitgliedschaft über höhere Geldleistungen. Es werden nicht nur reale Gegenleistungen erworben, sondern
auch ideelle und organisatorische Dinge berührt.
Mit "mauern" habe ich wiederholt die in bestimmten Bereichen unzureichende Informations- und Diskussionskultur des DARC bemängelt trotz
anderslautender Versprechungen des Vorstandes.
Hallo Hans,
vielen Dank für die Erläuterung der Gemeinnützigkeit und Abzugsfähigkeit. Das war mir bisher unbekannt, ich hatte mich da auf die Aussage der GS verlassen
Wie willst du denn einen Anreiz bieten, das jemand mehr Geld bezahlt, wenn nicht durch eine "Mehrleistung" ? Ich glaube kaum, dass jemand mehr Beitrag an den Verein zahlt, weil er das schön findet. Die Mehrzahl wird sagen: da möchte ich auch, zumindest im geringen Umfang, eine Gegenleistung sehen.
Was ist dort am Einfachsten ? Informationen aus erster Hand, sprich den Bereichen direkt.
Es wird ja nicht gesagt, das Infos zurückgehalten werden, sondern der geförderte Bereich halt noch einen zusätzlichen Bericht erstellt. Wenn dort ein Referat gefördert wird, weil z.B. irgendwelche Technik angeschafft wird und diese dann speziell zuerst den Förderern erläutert wird, ist das okay. Mich persönlich z.B. Interessiert die Bandwacht nicht so tief, da ich auch nicht so der KW-Funker bin. Da erwarte ich im allgemeinen Vereinsorgan dann auch keine tiefgehenden Berichte. Da reicht mir eine 3 Zeilen-Meldung. Wenn ich als "normales" Mitglied trotzdem daran Interessiert bin, kann ich mir von der entsprechenden Stelle diese Infos immer noch beschaffen. Ich glaube kaum, das die Referate dort mauern werden so ala "diese Infos gibt es nur für Mehrzahler". Von daher kann ich die Zwei-Klassen-Gesellschaft nicht nachvollziehen.
Hans Bedenken sind berechtigt und sie werden sicherlich in der ein oder anderen zukünftigen Angelegenheit auch zutreffen. Nur sie trauen sich eben nicht den Beitrag für alle hochzusetzen. Man wird es sehen, wie diese Mitgliedschafft zum einen überhaupt angenommen wird und dann wird man reagieren müssen. In die eine oder andere Richtung.
Aber Danke für die Infos. Musste den Beitrag bisher nicht selber zahlen und auch keine Steuern berappen. Aber nun kann ich das gepflegt einreichen.