Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücke

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DG8YGZ
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Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücke

Beitrag von DG8YGZ »

Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker Wohngebiet
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateurfunkantennenanlage in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Ein Nachbar hatte geklagt.

Das Verwaltungsgericht hat einen Amateurfunker in die Schranken gewiesen.

Die bis auf 18,50 Meter ausfahrbare Antenne ist auf einem Stahlgittermasten montiert und besteht im Wesentlichen aus zwei Parabol- und fünf längeren Stabantennen. Die Anlage sei mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht vereinbar, heißt es in dem Urteil vom 16. September 2011, das das Verwaltungsgericht am Dienstag veröffentlichte.

Das Antennenfeld überrage die Wohnhäuser und die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich angelegten Gärten der Grundstücke. Es bilde einen Fremdkörper im dortigen Wohngebiet und dominiere es in unangemessener Weise. Bereits aus diesem Grunde sei der Kläger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darüber hinaus werde die Wohnqualität des Kläger-Grundstückes durch die Antennenanlage in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, weil die flächig erscheinenden Antennen wegen ihres nur sehr geringen Abstandes zur Terrasse (kürzeste Entfernung rund 4,30 Meter) und ihrer Höhe von mindestens 10 Metern extrem bedrohlich und erdrückend wirkten.

Aufgrund des zusätzlich gestellten Antrages des Klägers, bereits vorläufig Abhilfe zu schaffen, hat das Gericht die Stadt Osnabrück verpflichtet, den Betreibern der Antennenanlage umgehend unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzugeben, die Anlage unverzüglich bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteiles bis auf den Erdboden abzuklappen.
:cry:
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Sebastian DK6BA
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Re: Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabr

Beitrag von Sebastian DK6BA »

Da müsste man eine Rechtschutzversicherung haben und in Berufung gehen. Und nebenbei den Nachbarn wegen Diskriminierung verklagen.
Wenn das nicht voher schon in der Bauordnung steht, kann man soweit ich weiß, doch Antennen aufbauen.
Wenn der Ham clever war, ist das ein Teleskopmast, mit 10m Höhe der keine Baugehnemigung braucht.
Ich würde mich auf jeden Fall tiersich aufregen!!
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DG8YGZ
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Re: Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabr

Beitrag von DG8YGZ »

Wenn ich dort einmal unseren EMV Referenten zitieren darf:
seht Ihr, wie entscheidend es sein könnte, eine Verwaltungs-Rechtschutzversicherung zu haben?
:|

auf jedenfall hat der Nachbar einen guten Anwalt gehabt...
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DK9LB
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Re: Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabr

Beitrag von DK9LB »

Ja ich denke man muss da mal schauen wie das mit den "reinen Wohngebiet" so ist. Wenn das vorher so war, dann dürfte die Stadt gar keine Baugenehmigung ausgegeben haben. Doch wenn die es gemacht hat, so hat der Amateurfunker recht und sollte da nen guten Anwalt haben. Hier wäre dann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich. Die vielleicht auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossene Verwaltungsrechtsschutzversicherung des DARCs kann hier leider nicht greifen- wenn ich da richtig liege- weil das ja ein Zivilprozess ist. Naja, wollen wir hoffen, dass der Amateurfunker dagegen vorgeht, weil das einfach nicht sein kann.
vy 73 de Henning DK9LB
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