das nur mal zur Info, wenn jemand mit dem Gedanken spielt sich so einen Mast zuzulegen.
Ich hatte nach 1std Testaufstellung ( schön mit Flugsicherung Lampe

Mein Gedanke bei dem Mast, ging es nicht um eine ortsfeste Installation, sondern wie der der Name schon sagt um eine mobile Installation. Zumal ich auf dem Vermietergrundstück das schöne Teil nicht immer an die gleiche Stelle stellen kann. Der Mast ist jetzt abgestellt auf einer Rasenfläche von knapp 2000qm und laut Aussage und Absprache mit dem Vermieter muss das gute Teil auch mal wo anders stehen, damit der Rasen nicht eingeht und gepflegt werden kann. Des weiteren muss er auch mal weichen um einen Komposthaufen umzuschichten usw.
Im Ausgeklappten Zustand aber nicht ausgefahrenen Zustand hat der Mast eine Höhe von 8,50m und kann dann auf 25m ausgefahren werden.
Laut §65 BauO NRW, dürfen Masten unter 10m ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Mobile Antennenträger die nicht ortsfest sind dürfen für die Dauer von max 3 Monaten betrieben werden.
Also fassen wir zusammen :
Mein Mast steht nicht immer auf dem selben Fleck und wird teilweise auch verliehen ( zb DRK).
Der Mast steht zu 90% nur auf einer Höhe von unter 10m .
Die anderen 10% wird er mal für 1std zum Test ausgefahren und es wird Funkbetrieb gemacht ( bei 3 Monaten mit unendlichen Unterbrechungen wären das 2160std)
Jetzt frag ich mich, warum ich einen Bauantrag stellen muss . Zumal das überhaupt nicht geht, denn das heißt, das er immer am selben Platz stehen muss und auch nicht mehr den Platz verlassen darf, sonst säe es gleich eine bauliche Veränderung und das müsste ich bei Bauamt wieder anzeigen.
Da versteht mal jemand die Bürokratie.
Also warten wir mal ab.
Wie das mit der Selbsterklärung bei diesen Dingern aussieht, ist auch noch nicht geklärt. Dann wir vorerst mal nicht gesendet.
Also, erkundigt euch vorher bei Bauamt wegen Aufstellung.
Schönes Wochenende
DG1YDJ