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Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Di 09 Okt, 2012 21:51
von Sebastian DK6BA
Habe heute einen Brief bekommen, wir müssen 27€ an die BNetzA bezahlen.
73 de Sebastian
Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Di 09 Okt, 2012 22:31
von DK4DJ
Also früher wurde das noch mit der Rechnung der Bundespost eingezogen.
73 de Dirk
Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Mi 10 Okt, 2012 06:22
von DK9LB
War ja angekündigt, dass das nun kommt. Bei mir auch gestern eingetroffen- habe aber noch nicht geschafft reinzuschauen.
Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Mi 10 Okt, 2012 07:09
von DL8YBH
Ja Dirk,
früher war alles besser

Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Mi 10 Okt, 2012 09:45
von dl6ydy
Nicht, dass ich es tun wuerde, aber es interessiert mich mal prinzipiell,
ob es moeglich ist, das Rufzeichen sozusagen "stillzulegen", ohne es
zu verlieren. Ich koennte mir vorstellen, dass sich viele Leute, die jetzt
diesen Bescheid bekommen haben, die aber ggf. schon seit Jahren nicht
mehr funken, fragen, warum und ob sie das ueberhaupt bezahlen sollen...
73, YDY
Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Mi 10 Okt, 2012 09:58
von DK9LB
Ohne zu verlieren geht nicht. Ist wie mit dem Autokennzeichen.
Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Mi 10 Okt, 2012 10:20
von dl6ydy
Hmmm... der Vergleich hinkt doch irgendwie, oder?
Man verliert doch nicht den Fuehrerschein, wenn das
Auto aus welchem Grund auch immer stillgelegt wird...
73, YDY
Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Mi 10 Okt, 2012 10:35
von DL8YBH
Das Fernmeldetechnische Zentralamt in Darmstadt teilte dem DARC am 15.03.1962 folgendes mit:
"Das bisher geduldete "Ruhen" von Amateurfunkgenehmigungen unter Verzicht auf die Gebührenerhebung und das damit verbundene "Freihalten" bestimmter Rufzeichen muß leider aus verwaltungstechnischen Gründen eingestellt werden.
Zukünftige Anträge auf Ruhen von Genehmigungen sowie auf Freihalten von Rufzeichen können daher leider nicht mehr bearbeitet werden. An Stelle des Ruhens besteht die Möglichkeit auf die Amateurfunkgenehmigung zu verzichten. Das Wiederaufleben der Genehmigungen ist jederzeit möglich. Funkamateure, die auf ihre Genehmigung verzichten haben beim Wiederaufleben ihrer Genehmigung keinen Anspruch auf die Zuteilung ihres alten Rufzeichens. Die Rufzeichen werden in der Reihenfolge der hier eingegangenen Anträge ohne Rücksicht auf eventuelle frühere Rufzeichen der Antragsteller zugeteilt. Ein Offenhalten von Rufzeichen aus verwaltungsmäßigen Gründen behalten wir uns vor.
Die Genehmigungsinhaber, deren Lizenzen zur Zeit noch ruhen, werden spätestens bis Ende 1962 von den zuständigen Oberpostdirektionen um Mitteilung gebeten, ob die "Wiederaufnahme des Betriebs", oder der "Verzicht auf die Genehmigung" in Frage kommt."
73, Hans
Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Mi 10 Okt, 2012 10:39
von dl6ydy
Danke fuer die Aufklaerung, Hans!
...obwohl ich den Passus: "muß leider aus verwaltungstechnischen Gründen eingestellt werden."
fuer laecherlich halte.
Es geht um Kohle. Nichts anderes...
Nun ja, diese 27 Euro werden uns nicht umbringen
73, YDY
Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Mi 10 Okt, 2012 10:44
von DK9LB
Hi Norman, der Vergleich ist gut. Der Führerschein ist mit deinem Amateurfunkzeugnis vergleichbar. Dieses verlierst du ja nicht. Die Prüfung hast Du gemacht und man kann sie dir nicht mehr weg nehmen. Das Rufzeichen ist ja nicht an das Zeugnis gebunden. Dieses hast Du beantragt mit deinem Amateurfunkzeugnis als Nachweis darüber, dass Du ein "Nummernschild" haben darfst.
Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Mi 10 Okt, 2012 10:47
von dl6ydy
Tja hmmm... auch 'ne Sichtweise...
...aber auch nicht von der Hand zu weisen
73, YDY
Re: Frequenznutzungsgebühren 2012
Verfasst: Mi 10 Okt, 2012 10:52
von DK9LB
Deshalb verwende ich den Vergleich auch immer.
Amateurfunkzeugnis = Führerschein
Amateurfunkrufzeichen = Nummerschild/Kennzeichen
Wenn ich mich recht erinnere war das mal die Frage von Tobias (ex DO3YLW) der damals mit mir ja die Prüfung gemacht hat. Der hatte die Gebühren nicht bezahlen wollen und hat das Rufzeichen zurückgegeben. Aber sein Zeugnis behält er ja und kann jederzeit ein neues Call beantragen.