Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücke
Verfasst: Di 11 Okt, 2011 19:17
Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker Wohngebiet

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateurfunkantennenanlage in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Ein Nachbar hatte geklagt.
Das Verwaltungsgericht hat einen Amateurfunker in die Schranken gewiesen.
Die bis auf 18,50 Meter ausfahrbare Antenne ist auf einem Stahlgittermasten montiert und besteht im Wesentlichen aus zwei Parabol- und fünf längeren Stabantennen. Die Anlage sei mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht vereinbar, heißt es in dem Urteil vom 16. September 2011, das das Verwaltungsgericht am Dienstag veröffentlichte.
Das Antennenfeld überrage die Wohnhäuser und die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich angelegten Gärten der Grundstücke. Es bilde einen Fremdkörper im dortigen Wohngebiet und dominiere es in unangemessener Weise. Bereits aus diesem Grunde sei der Kläger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darüber hinaus werde die Wohnqualität des Kläger-Grundstückes durch die Antennenanlage in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, weil die flächig erscheinenden Antennen wegen ihres nur sehr geringen Abstandes zur Terrasse (kürzeste Entfernung rund 4,30 Meter) und ihrer Höhe von mindestens 10 Metern extrem bedrohlich und erdrückend wirkten.
Aufgrund des zusätzlich gestellten Antrages des Klägers, bereits vorläufig Abhilfe zu schaffen, hat das Gericht die Stadt Osnabrück verpflichtet, den Betreibern der Antennenanlage umgehend unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzugeben, die Anlage unverzüglich bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteiles bis auf den Erdboden abzuklappen.
